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Am 3. und 4. Juni 2010 treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des DJV (Deutscher Jagdschutzverband) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres blutigen Hobbys zittern:
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Aus der Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands:
Bundesjägertag: 70.000 Stimmen für ein einheitliches Jagdrecht
Auf dem Bundesjägertag 2010 geht es inhaltlich um die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland, die Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften und die Entwicklung der Wildschweinbestände in der Kulturlandschaft. (...)
Die über 400 Delegierten wollen am Freitag auf dem Bundesjägertag in Templin die Forderung nach einem einheitlichen Jagdrecht mit einer Resolution untermauern. Gemeinsam mit dem Bauernverband (DBV) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) wollen die Jäger zudem eine Stellungnahme zum Erhalt des Reviersystems verabschieden. Hintergrund ist die Klage eines Jagdgegners vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit seinem Ansinnen, die Jagd auf seinen Flächen aus Gewissensgründen nicht zu dulden, war er in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die flächendeckende Bejagung ist unter anderem wichtig, um Seuchenzüge - etwa durch die Schweinepest - zu verhindern oder Verbissschäden zu minimieren. (...)
Quelle: Proplanta, 03.06.2010 (Auszug)
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Hintergrund: |
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Baden-Württemberg, der gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks in Rheinland-Pfalz klagt, zu Beginn dieses Jahres angenommen. Mit einer Entscheidung kann wohl noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. mehr zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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Schlagzeilen 2.6.10: 10.000 Euro Strafe für Bärenabschuss
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