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Jagd: Nebenform menschlicher Geisteskrankheit

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, sagte:
„Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf.
Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."



Jäger zittern vor Europäischem Gerichtshof

Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) zum Bundesjägertag Anfang Juni 2010 macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.


Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.

Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich

Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.

Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby

Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen (www.zwangsbejagung-ade.de.) Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützt.

Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden

Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.



Aktuell: Jäger zittern vor Europ. Gerichtshof

Am 3. und 4. Juni 2010 treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des DJV (Deutscher Jagdschutzverband) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres blutigen Hobbys zittern!
mehr: Auszug aus DJV-Pressemitteilung
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Baden-Württemberg, der gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks in Rheinland-Pfalz klagt, zu Beginn dieses Jahres angenommen. Mit einer Entscheidung kann wohl noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Lesen Sie die Pressemitteilung "Zwangsbejagung ade" 


Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.
mehr zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte



Action

Ächtung der Treib- und Drückjagden
Tiermassaker bei revierübergreifenden Treib- und Drückjagden sind gesellschaftlich nicht hinnehmbar. Unterstützen Sie die Erklärung zur Ächtung der Treib- und Drückjagden. 
Solidaritätserklärung Zwangsbejagung ade
Schluss mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften! Grundstücksbesitzer müssen selbst entscheiden können, ob Jäger auf ihrem Eigentum Tiere töten dürfen oder nicht!  
Protestaktion: Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!
Protestieren Sie dagegen, dass Sachsen den Wolf dem Jagdrecht unterstellen will. Dieser Schritt ist ein katastrophaler Dammbruch für den Wolfsschutz in Deutschland. Deshalb ist genau jetzt der Zeitpunkt für massiven Protest gegen dieses Vorhaben! 
Reform der Jagdgesetzgebung jetzt!
Schreiben Sie Ihrem Ministerpräsidenten: Als Tier- und Naturschützer unterstütze ich die "Forderungen für eine Novellierung der Landesjagdgesetze". 
Abschaffung der Jagd jetzt!
In einem Staat, der sich den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung geschrieben hat, darf es nicht mehr angehen, dass Hobbyjäger als Freizeitsport, aus „Lust am Töten“ und „Freude am Beutemachen“ die wild lebenden Tiere in unserer ohnehin immer kleiner werdenden Rest-Natur abballern - und damit zudem auch das Leben von Menschen gefährden.
Schreiben Sie ein e-mail an die Bundeskanzlerin
Schreiben Sie ein e-mail an die für die Jagd zuständige Ministerin Aigner  
Haustierabschuss raus aus dem Jagdgesetz!
Die als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisation "Freunde auf Vier Pfoten" e.V. hat eine Unterschriftenaktion gegen Haustierabschuss gestartet: "Wir hoffen auf sehr, sehr viele Pfotenabdrücke, jede Stimme zählt, damit der § 42 des Haustierabschusses im bayr. Jagdgesetzt zeitnah novelliert
wird! Spätestens bis Herbst diesen Jahres steht der Termin im Ministerium, mit den hoffentlich zahlreich eingegangenen Stimmen ins Haus."
Informationen (pdf-download) [194 KB]
Unterschriftsliste (pdf-download) [69 KB]  


Fakten gegen die Jagd

Es wird Zeit für eine Natur ohne Jagd!
Jagd: "Artenfeind Nr. 2"
Es gibt keine wissenschaftlichen Gründe für die Jagd
"Hege" - ein Relikt aus der Nazi-Zeit
Keine Rechtfertigung mehr für Jagd auf Füchse
Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine
Biologen: Natur und Tiere regulieren sich selbst
Studien: Waldverjüngung durch Hirsche
Bauern müssen sich den Naturbedingungen anpassen
80% der Deutschen sind gegen die Jagd
Sind Jäger Naturschützer?
Sonderausgabe »Natur ohne Jagd«  


Kritik an der Jagd im SWR-Fernsehen

SWR "Odysso - Wissen entdecken" vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz
Waidmanns Unheil
300.000 Hobbyjäger gibt es in Deutschland. Die kontrollieren den Wildbestand in unseren Wäldern und auf unseren Feldern. Aber: auch etwa tausend Berufsjäger gibt es in Deutschland. Einer davon packt als Insider aus.
Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen  
Kritik an der Jagd
Rund fünf Millionen Wildtiere werden jedes Jahr durch Jäger erlegt. Neben Wildschweinen oder Rehen werden auch Enten und Wildgänse geschossen. Die Jäger argumentieren, sie müssten die Tierbestände regulieren und den Wald schützen. Neue wissenschaftliche Studien zeigen aber eindeutig: Jagd löst keine ökologischen Probleme sondern schafft sie erst...
Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen  
Jagdgenossenschaft
Wer einem Verein oder einer Genossenschaft beitritt, tut das freiwillig. Meistens jedenfalls. Denn wer in Deutschland ein Grundstück von unter 75 Hektar in einem Jagdbezirk besitzt, wird automatisch Mitglieder einer Jagdgenossenschaft – ob er will oder nicht. Viele wissen gar nicht, dass sie Mitglied sind, denn darüber wird man nur auf Anfrage informiert. Und bislang gibt es auch keine Möglichkeit, aus einer solchen Jagdgenossenschaft auszutreten oder die Jagd auf der eigenen Wiese zu verbieten.
Auf der Odysso-Homepage weiterlesen  
Broschüre zur Sendung Odysso vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz
http://www.swr.de/odysso/-/id=6221562/property=download/nid=1046894/ujct3e/Odysso_100408.pdf

Rückmeldung an den SWR schreiben
 


Weitere Filme über die Jagd ansehen



3.5.10: Wildschwein-Drama von Höchberg

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten und Jäger in einer Garage in Höchberg, Landkreis Würzburg
Tierschutzorganisation legt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ein
 


Über dieses Tierschutz-Drama hatte die Presse Ende vergangenen Jahres bundesweit berichtet: Am 13.1.2.2009, einem Sonntag, fand eine große Treibjagd im Reichenberger Wald statt. Eine Familie von 13 Wildschweinen konnte flüchten - in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage. Ein Mitarbeiter einer Firma schloss das Garagentor, so dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei keine konkrete Gefahr durch die Wildschweine bestand. Nach dem Öffnen des Garagentores waren die Wildschweine nicht dazu zu bewegen, die Garage wieder zu verlassen – somit ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Dennoch erschoss ein Polizist, der als Jäger an der Treibjagd teilgenommen hatte, alle 13 Tiere in der Garage. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hatte sofort Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten und Jäger gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für die Tötung der Wildschweine ersichtlich war. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 30.3.2010 eingestellt. weiterlesen



Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot

Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Freising am 19.4.2010

“Es war ein Schock für die ganze Familie“, sagt Frau Christine Neumaier, die Halterin der beiden jungen Hütehunde. "Schließlich waren unsere Hunde Familienmitglieder. Vor allem meine Kinder sind bis heute unglaublich traurig darüber“, so Frau Neumaier weiter. Die Kinder können nicht verstehen, wie ein Mensch ihre geliebten Spielgefährten töten konnte. Ein Jäger hatte am 18.10.2008 die beiden Hütehunde in 85408 Gammelsdorf brutal mit Schrot erschossen - mit der Behauptung, die Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf.
Am 19.4.2010 fand vor dem Amtsgericht Freising (Bayern) die Hauptverhandlung gegen den Jäger statt. weiterlesen  


Tipps bei der Begegnung mit Jägern

Liebe Tierfreunde,
ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie von einem Jäger bei Ihren Spaziergängen in Wald und Flur angesprochen wurden, irgend ein Verhalten zu unterlassen bzw. als Hundebesitzer mit dem Abschuss des Tieres bedroht wurden?
Lesen Sie die Tipps bei Begegnung mit Jägern  


Zerschlagung der Eigenjagdreviere

Nachdem die (rechtliche) "Zerschlagung" der gemeinschaftlichen Jagdreviere (Jagdgenossenschaften) mit einem Sieg vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in greifbare Nähe gerückt ist, hat Rechtsanwalt Dominik Storr, der mehrere zwangsbejagte Grundstückseigentümer vertritt, auch einen Weg gefunden, die Eigenjagdreviere rechtlich zu zerpflügen.  


Eine Prüfung ergab, dass auf Flächen, die von Eigenjagdrevieren kraft Landesgesetzes geschluckt werden (der Großgrundbesitzer frisst den Kleingrundbesitzer), nicht gejagt werden darf. In diesen sogenannten Enklaven ruht die Jagd, weil sie keinen Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz angehören. Die untere Jagdbehörde wollte von all dem natürlich nichts wissen. Nun wurde im Auftrag einer Stiftung für Naturschutz Klage erhoben.
Lesen Sie die Klage als pdf



Strafanzeige gegen Fuchs-Massentötung

Strafanzeige vom 6.4.2010 wegen „Fuchswoche“ der Kreisjägervereinigung Leonberg / Tötung von 117 Füchsen wegen angeblicher Fuchsbandwurmgefahr
 


Die Tierschutzorganisationen PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis sahen sich zu der Strafanzeige aufgrund der von der Kreisjägervereinigung Leonberg Anfang Februar 2010 veranstalteten „Fuchswoche", bei der 117 Füchse getötet wurden, veranlasst.

Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschützer vertritt: "Die Massentötung von 117 Füchsen innerhalb nur einer Woche stellt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da kein rechtfertigender vernünftiger Grund für die Tötung einer derart hohen Anzahl von Füchsen innerhalb von nur einer Woche ersichtlich ist. Ein derartiger vernünftiger Grund folgt nicht aus dem Jagdrecht. Zwar gestattet das Bundesjagdgesetz den Jagdausübungsberechtigten generell die Tötung von Füchsen, da diese eine jagdbare Art im Sinne des Jagdrechts darstellen. Jedoch folgt aus dem Jagdrecht ganz gewiss kein allgemeiner Freibrief für Massentötungen wie die vorliegende."
Lesen Sie die Strafanzeige als pdf-download [82 KB]

Presseecho:
Stuttgarter Zeitung, 9.4.10: Fuchsbandwurm kein Grund für "Massentötung"
Stuttgarter Zeitung, 31.03.2010: Kreisjäger sind "ökologisch unverzichtbar"


Schonzeit für Füchse!

Forderung an den Gesetzgeber: Schonzeit für Füchse!
Warum der Abschuss von Fuchseltern gegen das Jagdgesetz verstößt
 


Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Doch §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes verbietet, Elterntiere zu töten, solange sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Jungtiere, die allein auf sich gestellt noch nicht überlebensfähig wären, durch Unterkühlung, Verhungern oder Verdursten zu Tode kommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nicht nur die Fuchsmutter, sondern auch der Fuchsrüde für die Aufzucht der Jungen notwendig ist.
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Impferfolge bei Tollwut und Fuchsbandwurm

Tierschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Füchse werden in den meisten Bundesländern ganzjährig bejagt - und in sogenannten "Fuchswochen" machen Dutzende Jäger mit Gewehren und Hunden revierübergreifend Jagd auf diese intelligenten Beutegreifer.
 


Meist kommt dabei ein erheblicher Teil der Füchse in den bejagten Gebieten zu Tode - und wird kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt. Füchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt und haben keine Schonzeit.
Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei. (Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.
Pressemeldung weiterlesen



Strafanzeige gegen riesige Treibjagd bei Schnee

Großjagd während des Schneesturms "Daisy" in Baden-Württemberg
Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige


Am 9.1.2010 fand eine groß angelegte revierübergreifende Bewegungsjagd auf Wildschweine im Umkreis von Mundelfingen statt - trotz katastrophaler Witterungsbedingungen für das Wild durch Schneesturm "Daisy". An dieser Jagd nahmen 200 Jäger (!) und 40 Treiber teil. Deutschlandweit wurden zur gleichen Zeit etliche Treibjagden aus Tierschutzgründen abgesagt.  


Bei derartigen Witterungsverhältnissen fahren die Tiere ihren Energiehaushalt weit herunter und kommen zur Ruhe. „Auf der Flucht verbrauchen sie schlagartig jede Menge Energie - schlimmstenfalls zu viel, um den Winter unbeschadet zu überstehen“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutz-Verband in Bonn. Aufgrund des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen kommt es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst.
Dies aber war den verantwortlichen Jägern egal. Stattdessen wurde die Jagd sogar auf neun Jagdreviere ausgedehnt: die staatliche Regiejagd Scheffheu, fünf Hüfinger Jagden, die Jagd Wutach und die Jagden Achdorf I und II.

Bewegungsjagden während Notzeit sind nicht weidgerecht
Diese Auffassung teilt auch der Bayerische Landesjagdverband. Danach sollen Bewegungsjagden „nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden“.

"Die Veranstaltung einer revierübergreifenden Bewegungsjagd mit 200 Jägern und 40 Treibern sowie Dutzenden zum Einsatz kommenden Gebrauchshunden bei einer für Wild derart katastrophalen Witterung zeugt von einer geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und der Teilnehmer", sagt Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Diese gefühllose Gesinnung komme dadurch zum Ausdruck, dass den Verantwortlichen das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leid der Tiere aus objektivierter Sicht völlig abhanden gekommen sei.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Das Tierschutzgesetz soll gerade dazu dienen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisationen die Strafanzeige gestellt hat. "Auch wenn es dem einen oder anderen Jäger eher hinderlich erscheint, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung oder die sonstige Behandlung von Wirbeltieren an Voraussetzungen geknüpft ist." Durch die nicht weidgerechte Großjagd, bei der 25 Wildschweine, 15 Rehe und 11 Füchse getötet wurden, hätten die verantwortlichen Jäger den betroffenen Wirbeltieren vermeidbare Leiden zugefügt, was nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist.

Anzeigeerstatter sind die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis.

Strafanzeige als pdf downloaden [103 KB]



Ächtung der Treib- und Drückjagden

Machen Sie mit! Geben auch Sie den Tieren eine Stimme!

Mit folgendem Formular können Sie die gesellschaftliche Ächtung von Treib- und Drückjagden unterstützen:


Erklärung: Ächtung von Treib- und Drückjagden

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Begründung
 
Bei der Veröffentlichung Ihrer Absichtserklärung auf unserer Webseite werden nur Name, Ort (ohne PLZ) und Beruf angegeben.




Jagd - Gefahr für Autofahrer

Treibjagden: Tiere flüchten in Panik

Seit die Jagdsaison im Herbst begonnen hat, sind die Zeitungen voll mit Meldungen über Wildunfälle. Doch im Grunde sind es nicht die Tiere, welche den Straßenverkehr gefährden – Wildschweine und Rehe befinden sich auf der Flucht vor den tödlichen Kugeln der Jäger. Somit ist die Jagd, insbesondere Treib- und Drückjagden, eine Gefahr für Autofahrer - und sogar Passanten und Geschäftsleute in Ortschaften.
 


Treibjagden als Ursache für Wildunfälle
Es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem sich nicht durch eine Treibjagd ein Unfall ereignet. Aufgescheucht durch 50 oder gar mehr als 100 Jäger und Treiber, gehetzt von einer Meute von Jagdhunden, rennen die Wildtiere um ihr Leben. Dabei flüchten sie auch über Straßen und Autobahnen, wo sich dann die so genannten Wildunfälle ereignen. Die Folgen sind erschreckend: Kürzlich wurde eine junge Frau schwer verletzt, weil ein Damhirsch die Windschutzscheibe durchschlagen hatte. Ursache war laut Pressemeldungen eine Treibjagd.
Wer haftet nun für den Schaden? Wer ist für den Verkehrsunfall verantwortlich? Werden dafür die Jäger zur Rechenschaft gezogen?
Auf den schweren Verkehrsunfall der jungen Frau angesprochen, versucht sich ein zuständiger Jagdleiter zu rechtfertigen: „Im übrigen müsste bekannt sein, dass in diesen Wochen überall im Land Jagden stattfinden und deshalb verstärkt mit aufgescheuchtem Wild gerechnet werden muss.“ (Kieler Nachrichten, 9.12.2009) - Sind also die Autofahrer selbst schuld, weil sie nicht mit der Treibjagd gerechnet haben? Oder müssten nicht vielmehr die Treibjagden verboten werden – wegen der Verkehrssicherheit ebenso wie aus Tierschutzgründen? Und: Ist eigentlich in der Öffentlichkeit bekannt, dass viele so genannte Wildunfälle durch Jäger verursacht wurden?

Jäger trifft Auto
In der Treibjagdsaison muss man als Autofahrer nicht nur Wildunfälle fürchten – so mancher Schuss trifft aus Versehen ein Auto. So wurde kürzlich ein Postbote wurde durch das geöffnete Fenster seines Autos getroffen, während eine Treibjagd aus Hasen stattfand – er bekam eine Schrotkugel ins Gesicht (Spiegel online, 7.12.2009).

Treibjagd – Tiere flüchten in Ortschaften
Doch die Jagd bringt nicht nur Autofahrer in Gefahr: Wildschweine flüchten bei Treibjagden – zum Teil bereits angeschossen - in Ortschaften, wo sie Passanten in Angst und Schrecken versetzen. In Panik springen durch Fenster und Türen in Wohnungen, Geschäfte, Schulen und Gewerbebetriebe, wodurch erheblicher Schaden angerichtet wird:
Am 1.12.2009 meldete die Ludwigsburger Kreiszeitung, dass wegen einer großen Treibjagd zwei Wildschweine durch die Bahnhofsstraße rannten- Passanten fühlten sich gefährdet.
Am 9.12.2009 berichteten die Kieler Nachrichten, dass die Bewohner eines Dorfes nicht über eine Treibjagd informiert worden seien, obwohl sich auf der betreffenden Weide täglich Kinder mit Pferden aufhielten.
Am 10.12.2009 meldeten die ka-News aus Karlsruhe, dass vier Wildschweine auf der Flucht vor einer Treibjagd durch die Stadtmitte von Maulbronn rannten und Passanten und Polizei in Atem hielten. Die panischen Tiere sprangen sogar in ein Bekleidungsgeschäft und einen Dönerladen, wodurch Schaden angerichtet wurde.
Am 13.12.2009 meldete die HNA: „Auf der Flucht vor Jägern sind am Samstagnachmittag vier Wildschweine auf das Gelände der Mittelpunktschule in Calden geflüchtet.“ Eines der Tiere sprang dabei sogar durch eine vergitterte Glasscheibe einer Eingangstür.
Und am 15.12.2009 titelte das Main Echo: „13 Wildschweine bei Drückjagd in Garage verirrt“. Die Tiere waren über mehrere Straßen in das Gewerbegebiet Höchberg geflüchtet, wo sie schließlich von einem jagenden Polizisten erschossen wurden.

Langzeitstudie: Jagd führt zur Vermehrung von Wildschweinen
Die Jagd gefährdet nicht nur Leben und Gesundheit Menschen, sondern sie schädigt auch das Gleichgewicht in der Natur. Immer mehr Wissenschaftler weisen darauf hin, dass gerade die Jagd auf Wildschweine absolut contraproduktiv ist: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, umso stärker vermehren sie sich. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine aktuell publizierte französische Langzeitstudie: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)

Jagd gefährdet Wildtiere, Haustiere und Menschen
„Während die Weihnachtszeit zur friedvollen Einkehr motiviert, bringen die Jäger den Wildtieren Tod und Verfolgung in Wald, Feld und Flur“, so der Biologe Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. „Dieses bizarre und todbringende Hobby einer kleinen Minderheit von 0,4 Prozent ist dabei weder biologisch, noch ökologisch gerechtfertigt.“ Die Jagd sei kein unabänderbares Naturgesetz: „Jagd gefährdet und terrorisiert Wildtiere, Haustiere und Menschen. Jagd gefährdet die Umwelt: bedrohte Arten werden getötet und giftige Schwermetalle in die Natur geballert“, so der Biologe weiter. Und er fragt: „Wie lange will sich das die nichtjagdende Öffentlichkeit noch gefallen lassen?“


Tier- und Naturschützer schlagen Alarm:

Revierübergreifende Jagd auf Wildschweine rechtswidrig?

Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch“ und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).  


Doch zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen schlagen dagegen Alarm: „Die Jagd hat mit den sogenannten revierübergreifenden Treib- und Drückjagden unter Teilnahme einer oder mehrerer Hundertschaften von Jägern und Treibern, der Absperrung ganzer Landstriche zulasten von Spaziergängern, Joggern, Mountainbikefahrern, Reitern sowie der damit einhergehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung völlig neue Dimensionen angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Karnowsky von der Hans-Rönn-Stiftung.
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Lesen Sie das offene Schreiben an Landwirtschaftsminister Brunner [63 KB]



Schockierender Film:

Ein Jäger hat ein Wildschwein angeschossen - der Film dokumentiert den grausamen, qualvoll langsamen Tod des Tieres. Mindestens sieben Mal schoss der über 80jährige Waidmann in den Körper des Wildschweines - nach einer Stunde war es immer noch nicht tot...

Download für Windows Media Player:
http://www.lusttoeter.de

Bericht des Filmers 


Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten in Höchberg, Landkreis Würzburg
Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige gegen Polizisten  


Bei einer Treibjagd im Reichenberger Wald flüchteten Sonntagnachmittag 13 Wildschweine in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage, die ein Mitarbeiter einer Firma daraufhin abschloss. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei konnte somit eine konkrete Gefahr durch die Wildschweine ausgeschlossen werden. Da die Wildschweine auch nach dem Öffnen des Garagentores sich nicht veranlasst sahen, die Garage wieder zu verlassen, ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hat daher Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

"Tiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hat. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", so der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine polizeiliche Maßnahme nicht rechtfertigen.
"Nach Abzug der aufgebrachten Menschen und der damit automatisch einhergehenden Beruhigung der Wildschweine hätte nur die Garage nach Eintritt der Dunkelheit geöffnet werden müssen", so Roland Dunkel, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Die Tiere hätten in den Wald zurückkehren können, ohne dass dabei irgendjemand zu Schaden gekommen wäre.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Auch wenn es die Behörden in vielen Fällen nicht wahrhaben wollen, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz strafbar ist", so Rechtsanwalt Storr. Der Tierschutz wurde zudem im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Diese Staatszielbestimmung gibt dem Staat den umfassenden Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere auf. Auf diese Weise wird der Tierschutz zur Aufgabe der öffentlichen Gewalt. An diesen Rechtsgrundsätzen hat sich insbesondere auch die Polizei als Organ der öffentlichen Gewalt zu orientieren.
Damit dieser Grundsatz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis von den Behörden auch umgesetzt wird, hat die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt. Nach dem Tierschutzgesetz ist es nämlich strafbar, wenn Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden.
"Die Wildschweinmutter, die mit ihren Kindern der Treibjagd entkommen war, erwartete im Gewerbegebiet Höchberg eine gnadenlose Hinrichtung durch die Polizei. Diese Tiertragödie zeigt, dass die Behörden Tiere in vielen Fällen immer noch wie Sachen behandeln", so der Vorsitzende des Arbeitskreises humaner Tierschutz.

Neustadt, den 15.12.2009
Rechtsanwalt
Dominik Storr

Lesen Sie die Strafanzeige (pdf-download) [80 KB]


Sind die Jäger schuld an der Wildschweinschwemme?

Studie: Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

Derzeit ist in allen Zeitungen von einer „Wildschweinschwemme“, gar von einer „Wildschwein-Plage“ zu lesen. Doch obwohl in Deutschland so viele Wildschweine geschossen werden, wie noch nie seit Beginn Aufzeichnungen in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, steigt die Anzahl der Wildschweine weiter.  


Ist die Lösung des „Wildschweinproblems“, noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich. Auf diesen Zusammenhang weisen immer mehr Wissenschaftler hin. Und zu diesem Ergebnis kommt auch eine aktuell publizierte französische Langzeitstudie: Starke Bejagung führt zu zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.
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Lesen Sie weitere Beweise: Die Ursache der Wildschweinschwemme
Lesen Sie die Übersetzung der fanzösischen Langzeitstudie als pdf-download [4.523 KB]


Aktuell: Wir stehen kurz vor dem Ziel!

Die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Deutschland ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommen worden!
Dies ist ein sehr gutes Zeichen, denn die meisten Beschwerden werden – mangels Erfolgsaussichten – vom Europäischen Gerichtshof vorab zurückgewiesen.
Zunächst hat nun die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte März 2010 Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend – also noch 2010 – kann mit einer Entscheidung in Straßburg gerechnet werden.  


Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten.

Wir schauen nun alle gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der schon 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden hat, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

mehr dazu: www.zwangsbejagung-ade.de


Solidaritätserklärung

Ich unterstütze den Austritt von unfreiwilligen Mitglieder aus den Jagdgenossenschaften. Es kann nicht angehen, dass Grundstückseigentümer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden dulden müssen.
Solidaritätserklärung ausfüllen  


Berufungsklage: Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" also? Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz 


"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."

Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.

Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.

Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.

Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.

Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.

Hintergrund:
Lesen Sie den Bericht vom Prozess in Würzburg
Lesen Sie die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Solidaritätserklärung: Ich unterstütze den Austritt von unfreiwilligen Mitglieder aus den Jagdgenossenschaften. Es kann nicht angehen, dass Grundstückseigentümer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden dulden müssen.


Treibjagd auf Tierfreund

Aus Rache: Treibjagd auf Tierfreund

Als Tierfreund beschwerte sich Thomas Nachtigal mehrfach über Tierquälerei seitens der Jäger. Die merkten sich daraufhin sein Gesicht und schworen Vergeltung.

Quelle: Düsseldorfer Express, 08.10.2009 (Auszug)  
Kiwi wurde von Jägern in den Tod getrieben. Die kniehohe Hündin wurde nur zwei Jahre alt.  Lesen Sie den Bericht des Betroffenen 


Aufruf an Politiker: Verbot der Hobbyjagd jetzt!

Wie schon in den Jahren zuvor überschlagen sich auch 2009 Meldungen über Vorfälle, bei denen Menschen von Jägern bedroht, gefährdet, verletzt oder sogar getötet wurden.
Weiterhin ist immer wieder zu lesen:
Jäger erschießen Tiere in der Schonzeit. Jäger locken Tiere illegal mit Backwaren und Fleischabfällen an - die Schweinepestgefahr ist vorprogrammiert. Jäger erschießen Haustiere.
Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung stehen der Jagd kritisch gegenüber oder lehnen sie völlig ab
Die Forderung an die Politiker lautet daher: Verbot der Hobbyjagd!
 


Eine Reform der Landesjagdgesetze muss her!

Infolge eines sich weiterentwickelnden Erkenntnis- und Forschungsstandes in der Ökologie und Wildbiologie sowie einer sich verändernden Einstellung vieler Menschen zu Natur und Tieren geraten Jagd und Jäger zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik.
 


Ökologen weisen darauf hin, dass die Jagd auch in der uns heute umgebenden Kulturlandschaft keineswegs erforderlich ist und überdies oftmals zu einer Gefährdung von Tierpopulationen und ihren Lebensräumen führt.
Tierschützer machen geltend, dass viele Regelungen der Jagdgesetzgebung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben wurde (Art. 20a Grundgesetz).
weiterlesen:
Forderungen für eine Reform der Jagdgesetzgebung und Konzepte für eine Natur ohne Jagd
pdf-download Forderungspapier [298 KB]

Jagd: Nebenform menschlicher Geisteskrankheit

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, schrieb:
„Zur `Jagd´ dies: Jägerei ist eine Nebenform von menschlicher Geisteskrankheit, von der ich nie befallen war. Aber: sie ist. Auch Diplomaten und Staatsmänner, die dafür gelten, die sich dafür halten, sind davon befallen..." (Theodor Heuss: Tagebuchbriefe 1955-1973, hg. V. Eberhard Pikart, Tübingen/Stuttgart 1970, S. 106)



Hobby-Jäger raus aus Wolfs Revier!

Kolumne von Karin Hutter

Man hätte es sich denken können: Kaum gibt es hierzulande ein paar bestätigte Wolfsrudel und da und dort einen gesichteten Wanderwolf, wird die alte Angst vorm bösen Wolf wieder geschürt. Gefährliche Raubtiere sind unter uns! Rotkäppchen lässt schön grüßen. Und wo Hobby-Jäger rudelweise auftreten, sei es auf Jägertagen, Trophäenschauen oder am Stammtisch, fordern sie lautstark „Wölfe rein ins Jagdrecht!“ Dem möchte ich entgegen halten: Hobby-Jäger raus aus Wolfs Revier!


Wölfe dürfen nicht weiterhin Gefahr laufen, von einem Waffenträger ums Leben gebracht zu werden, sei es vorsätzlich oder aus Versehen. Und ver- sehen haben sich nachweislich nicht wenige Waidmänner, seit der Wolf versucht, bei uns wieder heimisch zu werden. (Liste der Todesschüsse)
Den jüngsten Todesschuss - zielgenau in den Kopf eines jungen Wolfsrüden, feuerte kürzlich ein Gastjäger in Sachsen-Anhalt ab. Widerrechtlich, illegal und in Anwesenheit von Zeugen. Zudem noch während einer Bockjagd mit über 50 Teilnehmern! Angeblich hielt der Jäger den Wolf für einen Hund, der hinter einem Reh her war. Schon aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass Jägern das Recht genommen wird, auf Hunde zu schießen. Grundsätzlich! Und das nicht nur in Wolfs Revier, sondern bundesweit.
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Der Lust-Töter

 



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Sonderausgabe »Natur ohne Jagd«

 



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Ursachen der Wildschweinschwemme [446 KB]

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Auslandjagd [8.146 KB]

Von der Jagd und den Jägern

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Jagd ab. Trotzdem schießen die Jäger immer mehr Tiere. In diesem Buch stellt der Biologe Dr. Karl-Heinz Loske den Mythen der Jäger ökologische Tatsachen gegenüber.

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Das neue Staatsziel und die alte Jagd

Artikel in »Natur und Recht« Heft 5/2006

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